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AGB

Allgmeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sind integraler Bestandteil jeglicher vertraglicher Rechtsbeziehung zwischen Passagieren bzw. Kunden und der Rhykönig AG. Sie sind für jede Form des Vertragsabschlusses gültig. Durch seine Buchung bestätigt der Kunde die vorbehaltlose und vollumfängliche Annahme dieser AGB. Die Rhykönig AG kann diese AGB jederzeit anpassen und ändern. Der Kunde kann dies mittels entsprechender Publikation auf der Website überprüfen.

Fahrbereitschaft und Betriebsunterbruch

Die Fahrten werden bei jedem Wetter durchgeführt ausser bei Sturm, Starkwind, Hochwasser und Schifffahrtssperrungen. Bei technischen oder anderen Problemen kann die Fahrt durch den Schiffsführer bis vor Fahrtbeginn abgesagt werden. In diesem Fall entstehen für die buchende Vertragspartei keine Kosten. Bei Schleusenfahrten können keine exakten Zeiten garantiert werden. Es kann zu Verzögerungen bei der Ankunft kommen. Die Rhykönig AG übernimmt in Fällen solcher Betriebsunterbrüche bzw. Verzögerungen keine Haftung und wird vom Kunden von jeglicher Ersatzpflicht freigestellt.

Annulationen

Abmeldungen bis 15 Tage vor der gebuchten Fahrt sind kostenlos.

Die folgenden Kosten werden dem Kunden für kurzfristigere Annulationen berechnet:

  • Bis zu 14 Tage vor dem Anlass 50% des Gesamtpreises (inkl. Catering)
  • Bis zu 7 Tage vor dem Anlass 75% des Gesamtpreises (inkl.Catering)
  • Die letzten 6 Tage vor dem Anlass 100% des Gesamtpreises (inkl. Catering)

Erscheint der Kunde nicht gemäss den Vereinbarungen zum richtigen Zeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort hat er 100% des gesamten Preises inkl. vorbestellte Konsumationen zu bezahlen.

In Sonderfällen wird dem Kunden entgegengekommen.

Wartezeit

Erscheint der Kunde verspätet, kann der Schiffsführer nach Möglichkeit die Fahrt zu einem Aufpreis verlängern, dabei gelten die normalen Fahrpreise oder die Fahrt muss zum vereinbarten Zeitpunkt beendet werden.

Bezahlung

Die vom der Rhykönig AG publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der Kunde hat am Ende des gebuchten Anlasses den Preis für die Fahrt und die Kosumationen in bar zu bezahlen. Ausnahmen werden genehmigt gemäss vorangegangener schriftlicher Vereinbarung.

Bei Rechnungszustellung wird für den zusätzlichen administrativen Aufwand CHF 10.- berechnet.
Die Rechnung ist innerhalb 15 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug entstehen Mahngebühren:

1. Mahnung CHF 25.-
2. Mahnung CHF 50.-

Konsumation

Bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken freut sich der Schiffsführer auf ein Trinkgeld.

Haftung

Die Rhykönig AG lehnt bei Unfällen oder verloren gegangenen Gegenständen, während der Zeit auf dem Schiff, jegliche Haftung ab. Das Betreten des Taxiboots erfolgt auf eigene Gefahr und Versicherung.

Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Rhykönig AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.